Eigenmietwert

57.73% sagen JA zur Abschaffung des Eigenmietwertes

Am 28. September 2025 haben 57.73% der schweizerischen Stimmbevölkerung und 16.5 Kantone die Vorlage zur kantonalen Kompetenz für eine Zweitliegenschaftssteuer und damit die gekoppelte Vorlage zur Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung gutgeheissen! 

Die wichtigste Frage für alle Wohneigentümer wird nun sein, ab wann der Eigenmietwert nun final der Geschichte angehört. Zum aktuellen Zeitpunkt ist das noch offen, die nächsten Monate werden hier Klarheit bringen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) wird den Kantonen nun Übergangsfristen setzen, innert denen die kantonale Gesetzgebung angepasst werden muss. Gemäss Nachfrage bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und nach der Medienkonferenz des Bundesrates vom 28. September 2025 (abrufbar unter Volksabstimmung vom 28. September 2025) dürfte der 1.1.2028 ein (frühestmögliches) realistisches Datum sein. Bis dahin muss der Eigenmietwert weiterhin als Einkommen versteuert werden, gleichzeitig können bis dann aber auch die bestehenden Abzugsmöglichkeiten noch genutzt werden. 
  
Weitere Infos zur Abstimmung erhalten Sie in der Medienmitteilung vom 28. September 2025. Detaillierte Kennzahlen zu der Abstimmung finden Sie hier.

Das Wichtigste zum Eigenmietwert im Kürze

Die wichtigsten Fragen und Antworten auf die Volksabstimmung vom 28. September finden Sie im PDF FAQ.

Das Eidgenössische Finanzdepartement hat noch ein Faktenblatt zur Neuregelung des Schuldzinsabzugs publiziert, hier finden Sie Rechenbeispiele und weitere Infos.

Weitere detaillierte Infos finden Sie unter www.faire-steuern.ch.

Eckpunkte des Bundesgesetzes über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung: